Streitfall Hausordnung: Was ist zumutbar?
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einem Mietshaus. Sie wird vom Vermieter erstellt. Dementsprechend haben Mieter keinen Einfluss auf den Inhalt und die einzuhaltenden Regelungen. Der Vermieter darf die Regeln jedoch nicht willkürlich formulieren. Die oft zum Streitfall eskalierende Hausordnung muss gesetzeskonform sein und darf keine übertriebenen Vorschriften enthalten.
Was wird durch die Hausordnung geregelt?
Ruhezeiten, Tierhaltung und Treppenhausreinigung werden durch die Hausordnung geregelt. Sie umfasst die Nutzung von gemeinschaftlichen Abstellräumen, den Schneeräumdienst , das Unterstellen von Fahrrädern und Kinderwägen und das Abschließen der Haustür. Eine Hausordnung muss gleichzeitig mit dem Mietvertrag übergeben oder muss im Haus ausgehängt werden. Vermieter haben das Recht die Hausordnung ohne Einbeziehung der Mieter zu ändern. Die Hausordnung darf nicht in das persönliche Recht der Mieter eingreifen. So darf die Hausordnung weder ein Verbot zum Aufstellen der Wäscheständer auf dem Balkon, noch die Größe oder Farbe der Blumenkästen, das Duschen nach 22 Uhr oder das Aufstellen von Planschbecken im Gemeinschaftsgarten verbieten. Ebenso dürfen Mietern durch die Hausordnung keine Pflichten entstehen, die mit einem immensen Arbeitsaufwand oder mit Haftungsfragen verbunden sind. Diese Punkte müssen im Mietvertrag geregelt werden. Grillen ist grundsätzlich erlaubt, wenn keine anderwärtige Regelung im Mietvertrag getroffen wird. Wer allerdings Nachbarn mit Qualm belästigt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie oft im Monat auf dem Balkon oder im Garten gegrillt werden darf ist von Bundesland zu Bundesland unter unterschiedlich geregelt.
Was passiert bei Missachtung der Hausordnung?
Wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird, dann droht im schwersten Fall eine Abmahnung oder eine Kündigung. Dazu müssen sich die Verstöße in kurzen Abständen wiederholen. Eine Kündigung droht auch, wenn das Mietverhältnis für die Nachbarn untragbar wird. Wenn eine Geburtstagsparty über die in der Hausordnung empfohlene Zeit von 22 Uhr hinaus geht, zählt das allerdings noch nicht gleich als Verstoß. Allerdings sollten alle betroffenen Mieter über die zu erwartende Ruhestörung informiert werden. Die meisten Streitfälle basieren auf Ruhestörung und Lärmbelästigung. Lärm durch spiele Kinder ist hinzunehmen. Er darf nicht durch die Hausordnung verboten werden. Allerdings kann die Hausordnung das Spielen in Kellerräumen, auf Dachböden oder in Tiefgaragen untersagen. Musizieren sollte dagegen zwischen 22 Uhr und sechs Uhr unterlassen werden.
Die Einhaltung der Hausordnung ist ein fortwährendes Streitthema zwischen Vermieter und Mieter. Eine Klärung, wenn Gespräche zu keiner Einigung führen, kann nur über eine Klage beim Gericht erreicht werden. Wer in ein Mietshaus einzieht sollte sich im Klaren sein, dass das Zusammenwohnen nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme funktioniert.